Die Friedhofsfotografin
Beichthaus.com Beichte #00041835 vom 10.05.2019 um 01:46:28 Uhr in Hanau (41 Kommentare).
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Die Fotos an sich interessieren mich eigentlich gar nicht und ich lösche sie auch wieder, nachdem ich mir die Daten abgeschrieben habe. Zugriff auf die Daten hat keiner und es interessiert auch niemanden. Sie sind handschriftlich verfasst und nicht hackbar. Zudem erlischt das Persönlichkeitsrecht nach dem Tod. Einmal, als ich über einen Friedhof ging und die Gräber abfotografierte, beschwerten sich einige Friedhofsbesucher bei mir über mein Verhalten. Ich fand daran nichts Falsches.
Das Sammeln von Daten zu privaten Zwecken ist erlaubt und der Friedhof ist ein öffentlicher Platz. Folglich darf ich dort nach geltender Rechtsprechung Fotos machen. Selbst der Grabstein an sich gilt in Deutschland als Kunstwerk und darf daher ohne Probleme abfotografiert werden, da er auf einem öffentlichen Grundstück steht. Gleiches Verfahren bei Skulpturen etc. in Parks und auf sonstigen öffentlichen Grundstücken. Wenn ich mal in meinem Grab liege, hätte ich auch nichts dagegen, wenn mein Grab abfotografiert wird und ich hätte auch nichts dagegen, wenn Bilder von den Gräbern meiner Verwandten archiviert werden. Ich sehe es so, dass Gräber irgendwann sowieso geebnet werden, um Platz für Neue zu schaffen. Mit Fotos hat man dann wenigstens noch Erinnerungsstücke.