Auslachen gilt als Beamtenbeleidigung
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Nachdem ich insgesamt dreimal in zwei verschiedene Alkoholtester pusten durfte, dachte ich, ich könne endlich weiterfahren, da mir die Zeit ja davonrannte. Fehlanzeige. Ein Drogenschnelltest müsse auch noch gemacht werden, da ich ja nicht nüchtern sein könne bei meiner Fahrweise. Ich entgegnete, dass ich unter Zeitdruck stehe und meine Kollegen sonst ihren Businessflug verpassen. Das tangierte den Herrn mit den schweren Knochen nur wenig. Gut, dachte ich, wie du mir, so ich dir.
Nachdem ich also ein wenig brauchte, bis mein kleiner Freund Gas gegeben hat, füllte ich den Becher doch recht ordentlich. Ich drehte mich um und wollte dem Dickerchen den Becher geben, als ich Tollpatsch doch tatsächlich aus Versehen über meinen eigenen Fuß gestolpert bin. Der gesamte Inhalt übergoss sich also über die neue blaue Uniform des werten Herren. Und über sein Gesicht, was mich ein wenig an diesen aggressiven Rage-Comic-Gesichtsausdruck erinnerte.
Auslachen empfinden Polizisten als Beamtenbeleidigung, was zu einer Anzeige, die sich auch auf Körperverletzung bezog, führte und mich hinterher 450 Euro gekostet hat. Aber das war es allemal wert. Ich würde es immer wieder tun.