Zur Schwarzarbeit gezwungen
Beichthaus.com Beichte #00029198 vom 27.07.2011 um 05:05:23 Uhr in München (24 Kommentare).
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Meine Frau ist schwanger. Ich arbeite Vollzeit, meine Frau im Moment gar nicht, da sie unser anderes Kind betreut. Jetzt habe ich mir gedacht, toll was der Staat so anbietet, da machst du auch ein Jahr Auszeit, reduzierst die Arbeit ein wenig und kümmerst dich mit um die Kinder. Das Ganze nennt sich Elternzeit und Elterngeld.
Tolle Sache - eigentlich! So hat auch der Mann mal was von den Kleinen. Ich bekomme 65% des durchschnittlichen monatlichen Lohnes aus dem letzten Jahr. Mit den 65% kämen wir finanziell jedoch nicht über die Runden, weswegen ich natürlich gerne in Teilzeit weitergearbeitet hätte, um aufzustocken. So weit so gut. Nur leider hält unser tolle Gesetzgeber uns Bürger allesamt für Sozialschmarotzer und hat vorgesorgt. Nein, dazuverdienen ist nicht. Zumindest nicht ohne Weiteres.
Es gilt: "Bei der Berechnung des Elterngeldes wird das Einkommen aus Teilzeitarbeit mit berücksichtigt. Der Elterngeld-Berechtigte erhält dann 65% der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt und dem voraussichtlichen Einkommen nach der Geburt."
Nach mehrmaligem Durchlesen kann man es kapieren. Nur ist das in meinem Fall jetzt so, dass das Geld dann immer noch nicht reicht, ich aber trotzdem schuften muss wie blöd. Im Moment deckt mein Verdienst gerade mal unsere Lebenshaltungskosten. Da haben sie den Schlamassel. Sie wollen, dass wir Männer auch mal daheim bleiben, machen es aber unnötig kompliziert. Ich jedenfalls habe auf die ganze Rechnerei keine Lust und gehe komplett in Elternzeit. Das, was uns dann noch zum Leben fehlt, erarbeite ich eben schwarz. Ist einfacher so.