Der Dieb im Kanal
Beichthaus.com Beichte #00031140 vom 07.05.2013 um 00:53:09 Uhr (28 Kommentare).
Beichthaus.com Beichte #00031140 vom 07.05.2013 um 00:53:09 Uhr (28 Kommentare).
So weit ist es schon gekommen, dass man glaubt, so etwas beichten zu müssen.
07.05.2013, 10:51 Uhr melden
Ich bin ja kein Freund von unterlassener Hilfeleistung, andererseits kann ich es irgendo nachvollziehen. Deshalb gibts Absolution.
07.05.2013, 11:56 Uhr melden
so wie du mir, so ich dir! daher richtig gehandelt!
07.05.2013, 12:16 Uhr melden
Dass die dich weggeschubst haben, als du ihn festgehalten hast, war wirklich dumm. Dass du gegangen bist, ist verständlich, auch wenn ich unterlassene Hilfeleistung nicht gutheiße. In unserem Rechtstaat wirst du nämlich in Regress genommen, wenn du dich bei nem Überfall wehrst. Dann hättest du ne Anzeige + Schmerzensgeldforderung am Hals, weil du den armen Passanten ins Wasser geschmissen hast. Sie wollten dir natürlich nie was böses und dich nur nach der Uhrzeit fragen. Desweiteren hatten die Kumpels sich ja gekümmert und womöglich Hilfe gerufen. Das ganze war zwar nicht schön, aber du hast richtig gehandelt.
07.05.2013, 12:52 Uhr melden
Gratulation! Sowas brauchst du gar nicht zu beichten oder bereuen. Es bräuchte mehr solcher Mitbürger wie dich. Und unsere Strassen währen sicherer.
07.05.2013, 12:56 Uhr melden
Du hast richtig gehaldelt, weil von der Polizei haben die eh keine ärger zu erwarten...
ich hab früher beim Taxifahren die leute die abgehauen sind ohne zu bezahlen des öfteren dannach mit dem auto über den Haufen gefahren, von der Po9lizei hab ich deswegen auch nie was gehört,
Wenn man anderen schaden will muß man eben damit rechnen das sich einer wehren könnte..
07.05.2013, 13:03 Uhr melden
Schade um das Handy. Alles andere hast richtig gemacht, sonst dürftest womöglich jetzt noch für diese ...... bezahlen. (schmerzensgeld, etc)
07.05.2013, 14:00 Uhr melden
Auch wenn ich es sonst gut meine, habe ich mit solchen Typen kein Mitleid...
07.05.2013, 14:43 Uhr melden
Die Typen hätten Dir ohne mit der Wimper zu zucken den Kopf zertreten. Du hast richtig gehandelt. Leider ist das die einzige Sprache die solche Subjekte verstehen. Kein Grund zur Absolution.
07.05.2013, 15:26 Uhr melden
Pech gehabt für den Jungen. Die waren zu dritt, da können die anderen Hilfe rufen. War schon gut dass Du weg bist.
07.05.2013, 15:26 Uhr melden
Ein Sturz in Höhe von sechs bis sieben Metern kann tödlich ausgehen. Wenn hier irgendwelche harten Hunde das höchste Rechtsgut unseres Staates unter sein popeliges Handy stellen, muss ich mich fragen, wann ihr wieder nach der Todesstrafe schreit. Den Tod so billigend in Kauf nehmen, nur um sein Handy zu verteidigen ist traurig.
07.05.2013, 17:05 Uhr melden
@jackson erstmal billigend in kauf genommen er war betrunken, er wollte ihn sleber fest halten wurde weg geschubst, dann normaler weise befindet sich in einem Kanal Wasser ( wie man aus der stelle mit dem ertrinken auch raus hören könnte) wenn man nicht so wie du nur die hälfte liest und seinen mist dazu abgiebt.
07.05.2013, 17:40 Uhr melden
der letzte satz ist einfach göttlich. @jacksonconti selbst wenn er draufgegangen wäre, war seine reaktion besser als ihm lieb und brav sein handy zu überlassen. dabei geht es ums prinzip. würde sich niemand wehren, dann würde jeder vollhorst durch die gegend laufen und handys abziehen.
07.05.2013, 18:14 Uhr melden
@Extreme: Und du Experte weißt natürlich, wie hoch der Wasserpegel ist und wie das Becken aussieht....es könnte ja keine Steine dort liegen, auf denen der Räuber mit dem Kopf aufschlagen könnte. Außerdem wusste ich noch nicht, dass ein leicht alkoholisierter Zustand den Vorsatz in Form des billigend in Kauf nehmen ausschließen kann. Finde ich interessant, dass man sich so leicht den Vorsatz nehmen kann. Vom wegnehmen lassen hat niemand geredet, aber gleich jemanden über die Brücke baumeln lassen ist doch völlig übertrieben. Oder lieber gleich in den Kopf schießen?
07.05.2013, 19:54 Uhr melden
Die Idioten wollten die dein Handy klauen und du hast dich gewehrt. Selber schuld, wenn der Typ runterfällt. Dummheit soll bestrafft werden!
07.05.2013, 20:40 Uhr melden
@jacksonconti: Wenn ich bei Eisregen mit 180 über die Landstraße fahre setze ich mich bewußt dem Risiko aus am Baum zu enden. Wenn ich in einem Anfall von grenzenloser Dummheit jemanden überfalle setzte ich mich bewußt dem Risiko aus, daß das Opfer keine Lust darauf hat Opfer zu sein. Gerade nach den zahlreichen Vorfällen der letzten Jahre kann ein überfallener nicht davon ausgehen nach Herausgabe des geforderten Gegenstandes Ruhe zu haben. Auch wenn es nicht ganz dem 'Recht' entspricht jedoch wirkt eine unerwartete Abreibung beim Versuch jemanden zu überfallen oft heilsamer auf Intensivtäter aber auch Jugendliche am Beginn einer kriminellen Karriere als Sozialstunden und Jugendgefängnis.
07.05.2013, 23:51 Uhr melden
Haha, das ist aber mal ganz dumm gelaufen. Und an die Gutmenschen hier, die behaupten, Selbstjustiz sei falsch: Ich möchte wissen, wie ihr gehandelt hättet.
08.05.2013, 01:02 Uhr melden
Notwehr ist nichts, was man bereuen oder weswegen man beichten müsste...
08.05.2013, 01:41 Uhr melden
Auge um Auge und die Welt geht zugrunde !!
08.05.2013, 02:07 Uhr melden
ergo te absolvo.
ist notwehr gewesen.
und die werden sich in dr zukunft überlegen ob sie wieder so einen blödsinn machen
08.05.2013, 11:19 Uhr melden
Bei drei Leuten würde ich ihm direkt das Messer durch die Kehle ziehen!!! Absolution
08.05.2013, 11:34 Uhr melden
Eigentlich finde ich das traurig, dass du hier beichtest dich zur Wehr gesetzt zu haben - sind wir schon so weit? Das ist für mich nichts zu beichten, sondern im Gegenteil! Mein Mitleid mit dem Typen hält sich in engen Grenzen. Gut gehandelt - Absolution - wenn auch aus meiner Sicht nicht nötig!
09.05.2013, 00:24 Uhr melden
Selbst wenn kein Wasser unten gewesen wäre, hätte ich die Absolution erteilt. Wer so nen Scheiß baut, hat es nicht anders verdient.
02.06.2013, 20:35 Uhr melden
Absolution erteilt. Dein Verhalten war genau richtig!
06.06.2013, 20:41 Uhr melden
Keine Absolution!
Ich mache gerade einen Selbstverteidigungskurs aus gegebenem Anlass. Dort lernt man unter anderem auch etwas über die rechtliche Situation. Diese sieht so aus, dass Notwehr IMMER angemessen sein muss. Und jemanden über das Brückengeländer zu stoßen ist nicht angemessen, sondern schwere und vorsätzliche Körperverletzung eventuell mit Todesfolge.
08.06.2013, 14:26 Uhr melden
Wie hättest du den Hilfe holen können wenn er doch dein Handy geklaut hat? Dein schlechtes Gewissen verstehe ich & an alle anderen vielleicht will der Beichter einfach nur mal wem schreiben was ihn bedrückt...
Absolution erteilt...
20.08.2013, 13:41 Uhr melden
Junge, wen interessiert dein scheiß Handy? Hättest du ihm nur auf die Fresse gehauen, wäre das verständlich gewesen, aber seinen Tod zu riskieren und dann gleichgültig abzuhauen, ist doch behindert. Erst den Dicken markieren und dann wie 'ne Pussy abhauen...
05.06.2014, 14:01 Uhr melden
Wahrscheinlich hätte es auch nichts gebracht, den verbleibenden Gangstern zu sagen, dass sie dir helfen sollen, den Trottel wieder hochzuziehen, da sie dich eh nicht verstanden hätten.
Absolution erteilt.
23.02.2015, 14:14 Uhr melden
Das ist jetzt schon eine ganze Weile her. Aber ich wurde mal betrunken im Straßenverkehr erwischt. Genauer gesagt bin ich mit 2,1 Promille über eine …
Ich beichte, dass ich unsere Postboten ärgere und provoziere. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, in welchem sich die Briefkästen im Hausflur befinden …
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Ich möchte nun beichten, dass ich sofort danach in den Bus eingestiegen bin und keine Hilfe geholt habe. Eigentlich habe ich sogar gehofft, dass er ertrinken wird für den Versuch, mein Handy zu klauen. Da in den Zeitungen nichts von einem ertrunkenen Jugendlichen stand, gehe ich davon aus, dass er es überlebt hat.